Der Landkreis Göttingen fördert die energetische Optimierung von Wohngebäuden, die sich im Gebiet des Landkreises Göttingen (ohne Stadt Göttingen) befinden. Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal des Landkreises, die Prüfung übernehmen wir als Energieagentur Region Göttingen. Bei Fragen zum Förderprogramm oder zum Antragsverfahren beraten wir Sie gerne.

David Moog
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Marieke Scharf
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Die Förderung
Förderfähig sind bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie Investitionen in effiziente Heizungs- und Lüftungsanlagen zur Einsparung von Heizenergie. Die Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderhöhe beträgt für Ein- und Zweifamilenhäuser maximal 2.000 €. Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich diese Fördersumme ab der dritten Wohnung je Wohnung um 250 €, bis maximal 4000 €.
Beim Einbau von zertifizierten (Natureplus und IBR/Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH) Bau- und Dämmstoffen erhalten Sie 20 Euro je Quadratmeter. Damit verdoppeln sich die angegebenen maximalen Fördersummen.
Fördervoraussetzung
- genehmigter Bauantrag ist mindestens 5 Jahre alt
- qualifizierte Energieberatung
- Förderhöhe mindestens 300 €
- Ausführung durch Fachbetriebe
Leitfaden für das Antragsverfahren
Nur für Eigentümer*innen von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften im Landkreis Göttingen (ohne Stadt Göttingen). Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal des Landkreises.
- Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden.
- Registrieren Sie sich zunächst in dem Förderportal unter folgendem Link: https://foerderportal-landkreis-goettingen.de/login/signup
Erstellen Sie in Ihrem Benutzerkonto einen neuen Förderantrag.
Sobald Sie den Förderantrag im Portal erstellt, unterschrieben und hochgeladen haben,
erhalten Sie automatisch per E-Mail die Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
Mit Erhalt dieser E-Mail dürfen Sie förderunschädlich mit der Baumaßnahme beginnen.Folgen Sie den weiteren Anweisungen im Benutzerkonto und laden Sie folgende Dokumente hoch:
- Vom/von der Energieberater*in: Beleg über bereits erfolgte Energieberatung
- Vom Fachbetrieb: Anlage Heizung bzw. Gebäudehülle
- Vom Fachbetrieb: Angebot
- Die mögliche Bewilligung erfolgt erst nach Prüfung aller Unterlagen mit einem Zuwendungsbescheid per E-Mail vom Landkreis Göttingen.
- Um den Zuschuss auszahlen zu können, müssen nach Abschluss der Sanierung folgende Dokumente hochgeladen werden:
- Mittelanforderung
- Rechtsmittelverzicht
- Verwendungsnachweis
- Vom Fachbetrieb: Unternehmererklärung
- Vom Fachbetrieb: Schlussrechnung (ggf. VDZ-Formular)
Übersicht der Förderbeträge
| Fördergegenstände | Max. U-Wert W / [m² K] | Förderung |
| Dämmung der Außenwände | 0,20 | 10 € / m² |
| Dämmung der Außenwände gegen Erdreich | 0,25 | 10 € /m² |
| Kerndämmung zweischaliger Außenwände | λ < 0,035 | 8 € / m² |
| Dämmung des Daches, Dämmung der obersten Geschossdecke | 0,14 | 10 € / m² |
| Dämmung der Dachgauben, der Geschossdecke gegen Außenluft unten | 0,20 | 10 € / m² |
| Dämmung der Kellerdecke und der Bodenfläche gegen Erdreich | 0,25 | 5 € / m² |
| Erneuerung von Fenstern, Fenstertüren und Festverglasungen (Ugesamt) | 0,95 | 20 € / m² Ffl. |
| Erneuerungen von Fenstern, Fenstertüren und Festverglasungen an Denkmälern (Ugesamt) | 1,4 | 20 € / m² Ffl. |
| Dachflächenfenster | 1,0 | 20 € / m² Ffl. |
| Hauseingangstüren | 1,3 | 20 € / m² |
| Einbau einer Wärmepumpe für 1-2 Familienhäuser (jede weitere Wohnung wird mit 100 € vergütet-max. 1.800 €) | 1000 € | |
| Einbau einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (jede weitere Wohnung wird mit 50 € vergütet–max. 900 €) | 300 € | |
| Einbau eines Holzpellet-Kessels (jede weitere Wohnung wird mit 50 € vergütet–max. 700 €) | 500 € | |
| Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | 500 € | |
| Einbau eines Holzscheitvergaserkessels (jede weitere Wohnung wird mit 50 € vergütet–max. 900 €) | 500 € | |
| Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (jede weitere Wohnung wird mit 50 € vergütet–max. 700 €) | 300 € | |
| Austausch externe Hocheffizienzpumpe (Voraussetzung ist der hydraulische Abgleich) | 100 € | |
| Durchführung eines Luftdichtigkeitstests (jede weitere Wohnung wird mit 20 € vergütet–max. 260 €) | 100 € | |
| Einbau eines Blockheizkraftwerkes bis 4 kW el (jedes weitere kW el wird mit jeweils 100 € vergütet–max. 1.000 €) | 500 € | |
| Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe (IBR oder Natureplus zertifiziert) | Erhöhung auf 20,- € / m² | |
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Träger des Förderprogramms