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Förderprogramm Altbausanierung

Der Landkreis Göttingen fördert die energetische Optimierung von Wohngebäuden, die sich im Gebiet des Landkreises Göttingen (ohne Stadt Göttingen) befinden. Die Antragstellung erfolgt über die Energieagentur Region Göttingen. Wir beraten Sie dazu kostenlos und unabhängig.

Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie im Landkreis Göttingen durch einen verbesserten Wärmeschutz der Wohngebäude und durch den Einsatz energieeffizienter Anlagen oder erneuerbarer Energien.
David Moog

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Aylin Falkenberg

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Die Förderung

Förderfähig sind bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie Investitionen in effiziente Heizungs- und Lüftungsanlagen zur Einsparung von Heizenergie. Die Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderhöhe beträgt für Ein- und Zweifamilenhäuser maximal 2.000 €. Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich diese Fördersumme ab der dritten Wohnung je Wohnung um 250 €, bis maximal 4000 €.

Beim Einbau von zertifizierten (Natureplus und IBR/Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH) Bau- und Dämmstoffen erhalten Sie 20 Euro je Quadratmeter. Damit verdoppeln sich die angegebenen maximalen Fördersummen.

Fördervoraussetzung

Leitfaden für das Antragsverfahren

Nur für Eigentümer:innen von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergesellschaften im Landkreis Göttingen (ohne Stadt Göttingen). Anträge sind schriftlich an die Energieagentur Region Göttingen e. V. zu richten.

  1. Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden.

    Der Antrag:
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Vom/von der Energieberater:in: Beleg über bereits erfolgte Energieberatung
    • Vom Fachbetrieb: Anlage des zu sanierenden Bauteils
      (kann nachgereicht werden)
    • Vom Fachbetrieb: Angebot (kann nachgereicht werden)

  2. Vor Maßnahmenbeginn muss ebenfalls die schriftliche Bestätigung vom Landkreis Göttingen erfolgt sein.
  1. Die mögliche Bewilligung erfolgt erst nach Prüfung aller Unterlagen mit einem Zuwendungsbescheid vom Landkreis Göttingen.

  2. Um den Zuschuss auszahlen zu können, müssen nach Abschluss der Sanierung letzte Dokumente eingereicht werden. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Formulare dafür mitgeschickt.
    • Mittelanforderung
    • Rechtsmittelverzicht
    • Verwendungsnachweis
    • Vom Fachbetrieb: Unternehmererklärung
    • Vom Fachbetrieb: Schlussrechnung

Übersicht der Förderbeträge

Fördergegenstände Max. U-Wert W / [m² K] Förderung
Dämmung der Außenwände 0,20 10 € / m²
Dämmung der Außenwände gegen Erdreich 0,25 10 € /m²
Kerndämmung zweischaliger Außenwände λ < 0,035 8 € / m²
Dämmung des Daches, Dämmung der obersten Geschossdecke 0,14 10 € / m²
Dämmung der Dachgauben, der Geschossdecke gegen Außenluft unten 0,20 10 € / m²
Dämmung der Kellerdecke und der Bodenfläche gegen Erdreich 0,25 5 € / m²
Erneuerung von Fenstern, Fenstertüren und Festverglasungen (Ugesamt) 0,95 20 € / m² Ffl.
Erneuerungen von Fenstern, Fenstertüren und Festverglasungen an Denkmälern (Ugesamt) 1,4 20 € / m² Ffl.
Dachflächenfenster 1,0 20 € / m² Ffl.
Hauseingangstüren 1,3 20 € / m²
Einbau eines Blockheizkraftwerkes bis 4 kW el (jedes weitere kW el wird mit jeweils 100 € vergütet–max. 1.000 €) 500 €
Einbau einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (jede weitere Wohnung wird mit 50 € vergütet–max. 900 €) 300 €
Einbau eines Holzpellet-Kessels (jede weitere Wohnung wird mit 50 € vergütet–max. 700 €) 500 €
Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 500 €
Einbau eines Holzscheitvergaserkessels (jede weitere Wohnung wird mit 50 € vergütet–max. 900 €) 500 €
Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (jede weitere Wohnung wird mit 50 € vergütet–max. 700 €) 300 €
Austausch externe Hocheffizienzpumpe (Voraussetzung ist der hydraulische Abgleich) 100 €
Durchführung eines Luftdichtigkeitstests (jede weitere Wohnung wird mit 20 € vergütet–max. 260 €) 100 €
Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe (IBR oder Natureplus zertifiziert) Erhöhung auf 20,- € / m²

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Träger des Förderprogramms

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