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Solarförderprogramm

Der Landkreis Göttingen unterstützt Bürger*innen, Mieter*innen sowie Vereine bei der Installation eigener Solaranlagen. Gefördert werden Balkonkraftwerke und klassische Photovoltaikanlagen – mit dem Ziel, die Nutzung von Solarenergie im Kreisgebiet zu verbreiten, CO₂-Emissionen zu reduzieren und auch finanziell schwächeren Haushalten den Zugang zu erneuerbaren Energien zu ermöglichen.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal des Landkreises, die Prüfung übernehmen wir als Energieagentur Region Göttingen. Bei Fragen zum Förderprogramm oder zum Antragsverfahren beraten wir Sie gerne.

Wenn Sie vorab wissen möchten, ob sich Ihr Dach gut für eine Solaranlage eignet, können Sie das Solardachkataster Südniedersachsen nutzen. Dort erhalten Sie eine erste Einschätzung zur Dachausrichtung, Sonneneinstrahlung und Wirtschaftlichkeit:
www.solardachkataster-suedniedersachsen.de

David Moog

David Moog

0551 38 42 13 42
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Marieke Scharf

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0551 38 42 13 53
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Marieke Scharf

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David Moog

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0551 38 42 13 42 | E-Mail

Die Förderung

Modul A – Balkonkraftwerke

  • Für Mieter*innen und Vereine
  • Förderhöhe: bis zu 180 € pro Modul
  • nicht mehr als 80 % der Gesamtkosten
  • Installation nur mit direktem Bezug zu Wohngebäuden
  • 1 Anlage pro Wohneinheit, max. 5 je Antragstellung bei Mietobjekten

Modul A+ – Balkonkraftwerke (erhöhte Förderung)

  • Für Haushalte mit Anspruch auf staatliche Unterstützung
  • Förderhöhe: bis zu 380 € pro Modul
  • nicht mehr als 80 % der Gesamtkosten
  • Installation nur mit direktem Bezug zu Wohngebäuden
  • 1 Anlage pro Wohneinheit, max. 5 je Antragstellung
  • Antragsberechtige: Beziehende von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bafög und Sozialpass-Inhaber*innen

Modul B – PV-Anlagen > 5 kWp

  • Für gemeinnützige Vereine und Non-Profit-Organisationen
  • 180 € pro kWp, max. 2.000 € Zuschuss
  • Installation und Inbetriebnahme durch Fachbetrieb erforderlich
  • Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich
  • Eigenverbrauch im Verein erforderlich – keine reine Volleinspeisung. Die Förderung soll Vereine dabei unterstützen, ihre Energiekosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften – der erzeugte Solarstrom soll dem Vereinsbetrieb zugutekommen, nicht als Einnahmequelle dienen.

Leitfaden für das Antragsverfahren

  1. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt der Tag der Angebotsannahme bzw. der Auftragserteilung/der Bestellung. 

  2. Registrieren Sie sich zunächst in dem Förderportal unter folgendem Link: https://foerderportal-landkreis-goettingen.de/login/signup
    Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.

  3. Erstellen Sie in Ihrem Benutzerkonto einen neuen Förderantrag.

    • Füllen Sie das Online-Formular und die Datenschutzerklärung aus und laden Sie diese unterschrieben hoch. Daraufhin erhalten Sie automatisch per E-Mail die Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Mit Erhalt dieser E-Mail dürfen Sie förderunschädlich mit der Installation beginnen.

    • Folgen Sie den weiteren Anweisungen im Benutzerkonto und laden Sie folgende Dokumente hoch:

      • Modul A: Einverständniserklärung Vermieter*in, ggf. Vollmacht
      • Modul A+: Nachweis über Anspruch auf staatliche Unterstützung, ggf. Einverständniserklärung Vermieter*in bzw. Vollmacht
      • Modul B: Nachweis Gemeinnützigkeit, Angebot Installateur, ggf. Genehmigung Denkmalschutz/Erhaltungssatzung

  4. Die mögliche Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt, dass die bewilligte Maßnahme durchgeführt wird und ein Kosten-/Leistungsnachweis nachgereicht wird. Die Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten ab Bewilligung der Förderung erfolgreich abgeschlossen sein.

  5. Um den Zuschuss auszahlen zu können, müssen nach Abschluss der Installation folgende Dokumente hochgeladen werden:
    • Mittelanforderung
    • Rechtsmittelverzicht
    • Verwendungsnachweis
    • Zahlungsnachweis

Downloads

Träger des Förderprogramms

Logo Landkreis Göttingen

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